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Stand 2022
- Die Co2-Ausweise werden auf der Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben erstellt.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.
- Die Berechnung der im Co2-Ausweis ausgewiesenen Kennwerte erfolgt auf der Grundlage standardisierter Annahmen und Bilanzierungsverfahren.
- Alle zurzeit gültigen und relevanten Normen werden hierbei berücksichtigt.
- Der Sonnenfeld e. V. übernimmt die volle Verantwortung und Garantie für die korrekte Berechnung und Ausstellung des Co2-Ausweises auf der Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben. Für die vom Auftraggeber gemachten Angaben kann der Sonnenfeld e. V. keine Gewähr übernehmen.
- Wissentlich oder absichtlich falsch gemachte Angaben führen zu einer sofortigen Rückgabepflicht des Co2-Ausweises an den Sonnenfeld e. V. unter Verlust des bezahlten Betrages.